Aufgrund der Situation mit Covid-19 haben wir stündlich Kapazität für die offene Sprechstunde eingeplant. Wir bitten Sie trotzdem, sich telefonisch oder per Email hierfür anzumelden.
Ab dem 01.09.2019 bieten wir um den Terminservicegesetz genüge zu tun, eine sog. „offene Sprechstunde“ an.
Diese bieten wir Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr an.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass für die offene Sprechstunde keine Terminvereinbarung möglich ist. Wir können Ihnen somit auch nicht garantieren, die bei uns bisher gewohnten kurzen Wartezeiten einzuhalten. Genauso wenig können wir Ihnen garantieren, überhaupt an diesem Tag dran genommen werden zu können, wenn die Kapazität erschöpft ist.
Bitte kommen Sie pünktlich um 7.30 Uhr an unsere Anmeldung und äußern Sie den Wunsch in der offenen Sprechstunde dran genommen zu werden.
Die ersten 4 Patienten bei Dr. Hagen und die ersten 2 Patienten bei Dr. Brill werden dann in diese sog. „offene Sprechstunde“ aufgenommen und im Verlauf des Tages so wie es unsere Kapazität ermöglicht, in den Sprechstundenablauf eingeschleust. Bitte rechnen Sie mit durchaus langen Wartezeiten.
Wenn diese Terminkapazität erschöpft ist, wird die offene Sprechstunde geschlossen. Darüber hinausgehende Terminwünsche können wir dann leider nicht annehmen, um den normalen Sprechstundenablauf nicht zu gefährden.
Zur Sicherheit weisen wir auf einige Dinge hin, die momentan immer noch ungeklärt sind. Es ist im Moment nicht klar, ob es dem gesetzlich Versicherten erlaubt ist, die offene Sprechstunde mehr als einmal im Quartal aufzusuchen und wie das ggf. vergütet wird.
Es ist bisher nicht vorgesehen, dass die offene Sprechstunde und überhaupt ein Sprechstundenbesuch bei mehreren Fachärzten gleicher Fachrichtung im Quartal erlaubt sind. Wir weisen daraufhin, dass es diesbezüglich schon seit Jahren Regelungen gibt u. a. die Regelung zur Zweitmeinungseinholung. Eine Zweitmeinungseinholung auf Wunsch des Patienten, ist grundsätzlich keine Kassenleistung! Die sog. „offene Sprechstunde“ hebelt diese bisher bestehende Regelung nicht aus. Unsere bisherigen Regelungen zum Zugang zur Privatsprechstunde und sog. „manualtherapeutische Spezialsprechstunde“ verändern sich dadurch nicht.
Bitte beschränken Sie die Inanspruchnahme für dringliche Fälle und nicht für Routinebesuche.
Wir weisen auch daraufhin, dass es selbstverständlich um medizinischer Notwendigkeit geht. Dringliche medizinische Belange haben Vorrang. Unsere Helferinnen sind diesbezüglich sehr gut geschult. Wir haben bisher schon über unsere Notfalltermine hinaus, Patienten mit dringlichen Behandlungsbedarf abgefangen. Im Grunde genommen, ändert sich durch die Neuregelung nichts, außer dass wir Ihnen keine verbindlichen Terminzusagen machen können.
Wir bemühen uns selbstverständlich die Wartezeiten so kurz wie irgendwie möglich zu halten. So wie wir das bisher auch schon immer getan haben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Praxispersonal und ggf. auch an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116 117).
Wir bitten um Ihr Verständnis.